Digitaler Nachlass

Immer aktueller wird ein weiteres Thema: der digitale Nachlass. Fast jeder hinterlässt inzwischen im Internet seine Spuren. Durch Anmeldungen in Netzwerken oder Foren, um Bestellungen oder Downloads zu tätigen – die Rechte an den Daten übernehmen die Erben. Zwar müssen auch die Geschäftsbedingungen der Anbieter beachtet werden, doch theoretisch gehen erworbene Rechte an Fotos, Musikstücken etc. auf die Erben über – ebenso wie bereits abgeschlossene Verträge.

Verbraucherzentralen empfehlen inzwischen ausdrücklich, Zugangsdaten und Passwörter so zu hinterlegen, dass es für die Angehörigen im Sterbefall möglich ist, die verschiedenen Konten zu löschen. Voraussetzung dafür ist die Vorlage einer Sterbeurkunde. Inzwischen gibt es auch hierfür Unternehmen, die sich darauf spezialisiert haben, den digitalen Nachlass zu sichten bzw. Konten und Accounts auf Wunsch der Hinterbliebenen zu löschen. Auch hier beraten wir Sie gerne.



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